Berufliche Weiterbildung

Kurskorrektur bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung erforderlich

Die AfA hält einen Kurswechsel bei der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung für dringend erforderlich. Prinzipiell unterstützen wir das Ziel einer effizienteren und effektiveren Ausgestaltung der Weiterbildungsmaßnahmen. Die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik auf eine schnellere Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist grundsätzlich sinnvoll.

Dennoch haben die Kürzungen der finanziellen Mittel für berufliche Weiterbildung um 25 Prozent, in Verbindung mit der pauschalen Vorgabe der BA einer mindestens 70-prozentigen Verbleibsquote und die mangelhaft vorbereitete Einführung von Bildungsgutscheinen zu einem dramatischen Einbruch in der Weiterbildung geführt. Damit werden nicht nur bewährte Trägerstrukturen gefährdet, sondern insbesondere auch der Arbeitsmarkt zusätzlich belastet.

Nachdem im vergangenen Jahr durchschnittlich noch 331.000 Menschen durch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert und für den Arbeitsmarkt qualifiziert worden sind, waren es im August 2003 noch 212.000. Die Bundesanstalt bleibt damit hinter ihrer selbst gesteckten Zielvorgabe von 260.000 Teilnehmern weit zurück. Die Zahl der Neueintritte in Weiterbildungsmaßnahmen ist bundesweit im Vergleich zum Vorjahr um 53,1 Prozent zurückgegangen, in Ostdeutschland sogar um 58,9 Prozent.

Wir fordern die Bundesregierung daher auf, bei der Bundesanstalt für Arbeit für einen Kurswechsel Sorge zu tragen. Insbesondere besteht Handlungsbedarf in zwei Bereichen:

Die pauschale Vorgabe einer 70-prozentigen Verbleibsquote muss flexibler gestaltet werden. Wir bekräftigen daher unseren Bundesparteitags-Beschluss vom 1. Juni 2003, wonach Ausnahmen in strukturschwachen Regionen und für besondere Zielgruppen möglich sein müssen.

Das Verfahren der Ausgabe von Bildungsgutscheinen muss verändert und ergänzt werden. Die Arbeitsämter sollen verpflichtet werden, die Ausgabe der Bildungsgutscheine mit einer Beratung über zweckmäßige Maßnahmen und Träger zu verknüpfen.

Berufliche Weiterbildung bleibt Kernbestandteil einer sozialdemokratisch verantworteten Bildungspolitik. Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitslosen ist angesichts der Herausforderungen und der Umgestaltung der Arbeitswelt von zentraler Bedeutung. Deshalb muss Weiterbildung auch künftig in notwendigem Umfang gefördert werden.

Der AfA-Antrag mit diesen Zielsetzungen ist vom SPD-Bundesparteitag im November 2003 in Bochum beschlossen worden.